Krankenfahrten
Fahrten, die einen stationären Aufenthalt ersetzen - wie z.B. zur ambulanten Operation oder Behandlung zu einem Arzt oder Krankenhaus
Wenn Sie sich nach einer ambulanten Operation/Behandlung vom Krankenhaus oder von Ihrem Arzt nach Hause fahren lassen wollen.
Was wir von Ihnen für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen:
- Eine ärztliche Verordnung (Taxischein), ausgestellt durch Ihren Arzt.
- Eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse.
- Ein Befreiungsausweis, sonst wird ein Eigenanteil von mind. 5 € oder 10% des Fahrpreises nach Beendigung der Fahrt im Taxi fällig.
Die Hin- und Rückfahrt zu einer Nachuntersuchung ist genehmigungsfrei. Für den Weg zur ambulanten Operation benötigen Sie eine gesonderte Genehmigung der Krankenkasse.
Fahrt ins Krankenhaus zur stationären Aufnahme oder Heimfahrt nach der Entlassung bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag
Was wir von Ihnen für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen:
- Eine ärztliche Verordnung (Taxischein), ausgestellt durch Ihren Arzt, welcher Sie ins Krankenhaus einweist.
- Bei der Entlassung erstellt die Verordnung (Taxischein) der im Krankenhaus behandelnde Arzt oder die Schwestern auf der Station, sofern der einweisende Arzt nicht schon die Rückfahrt verordnet hat.
- Ein Befreiungsausweis, sonst wird ein Eigenanteil von mind. 5 € oder 10% des Fahrpreises nach Beendigung der Fahrt im Taxi fällig.
Fahrten zum Arzt, Physiotherapeut, Krankengymnastik etc.
- Was wir von Ihnen für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen:
- Eine ärztliche Verordnung (Taxischein), ausgestellt durch Ihren Arzt.
- Eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse.
- Ein Befreiungsausweis, sonst wird ein Eigenanteil von mind. 5 € oder 10% des Fahrpreises nach Beendigung je Fahrt im Taxi fällig.
Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie
Wir sind spezialisiert auf Fahrten zur onkologischen Behandlung. Wir haben schon sehr viele Patienten auf dem Weg der Strahlentherapie begleitet und einfühlsam nach der Behandlung auf dem Nach-Hause-Weg wieder „aufgebaut“.
Was wir von Ihnen für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen:
- Eine ärztliche Verordnung (Taxischein), ausgestellt durch Ihren Arzt.
- Eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse.
- Ein Befreiungsausweis, sonst wird ein Eigenanteil von mind. 5 € oder 10% des Fahrpreises nach Beendigung je Fahrt im Taxi fällig.
Fahrten zur Dialyse
Natürlich ist das unschön, wenn man an drei Tagen der Woche zur Dialyse muss und eigentlich gerne etwas anderes mit seiner Zeit anfangen würde. Aber ist diese Zeit nicht die beste Investition für Ihr weiteres Wohlbefinden? Wir versuchen Ihnen die Fahrtzeit so angenehm wie möglich zu machen, und Sie kümmern sich um Ihr Wohlbefinden. Sie steigen bei uns ein, und lehnen sich zurück, und wir bringen Sie entspannt zur Dialyse und holen Sie auch wieder ab.
Was wir von Ihnen für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen:
- Eine ärztliche Verordnung (Taxischein), ausgestellt durch Ihren Arzt.
- Eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse.
- Ein Befreiungsausweis, sonst wird ein Eigenanteil von mind. 5 € oder 10% des Fahrpreises nach Beendigung je Fahrt im Taxi fällig.
Fahrten zur Kur oder Reha
Ein Kuraufenthalt oder eine Reha steht Ihnen in einer entfernten Klinik bevor.
Dann befördern wir Sie bequem und entspannt an Ihren Kur- oder Rehaort.
Was wir von Ihnen für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen:
- Eine ärztliche Verordnung (Taxischein).
- Eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse (Diese entfällt, wenn Sie direkt vom Krankenhaus zur Kur oder Reha fahren).
- Ein Befreiungsausweis, sonst wird ein Eigenanteil von mind. 5 € oder 10% des Fahrpreises nach Beendigung je Fahrt im Taxi fällig.
Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Falls Sie noch Fragen haben sollten können Sie uns gerne im Büro der Taxi-Zentrale telefonisch erreichen oder schreiben Sie uns einfach eine Email - wir helfen Ihnen gerne:
Frau Zimmermann
Tel. 0721 944 14 15
E-Mail:
Frau Mollnar
Tel. 0721 944 14 14
E-Mail: